Kurzantwort
Neben dem Kaufpreis fallen Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren sowie gegebenenfalls Maklerkosten an. Der Grunderwerbsteuersatz beträgt in Baden-Württemberg 5,0 Prozent, in Bayern 3,5 Prozent der maßgeblichen Bemessungsgrundlage. Bei 400.000 Euro steuerpflichtigem Kaufpreis sind das 20.000 beziehungsweise 14.000 Euro. Notar- und Registerkosten richten sich nach gesetzlichen Gebühren und dem konkreten Geschäft. Finanzierung, Grundschuldbestellung und Renovierung sollten zusätzlich eingeplant werden; ein pauschaler Gesamtprozentsatz kann diese Unterschiede verdecken.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Finanzämter BW – Grunderwerbsteuer: 5,0 Prozent ↗
- Bayerische Finanzverwaltung – Grunderwerbsteuer: 3,5 Prozent ↗
- § 656c BGB – Makler für beide Parteien ↗ · Gesetzesgesamtausgabe
- § 448 BGB – Kosten bei Grundstückskauf ↗ · Gesetzesgesamtausgabe
- GNotKG – Gesetzliche Notar- und Grundbuchgebühren ↗
Redaktioneller Abgleich: . Maßgeblich ist die aktuelle Originalfassung. Alternativ ist die abgeglichene Gesetzesgesamtausgabe verlinkt.
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