Kurzantwort
Grundlage sind die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben im Wirtschaftsplan sowie die beschlossenen Rücklagenbeiträge. Die Kosten werden nach den jeweils geltenden Schlüsseln auf die Wohnungen verteilt. Höhere Energie-, Versicherungs- oder Dienstleistungskosten und eine verstärkte Vorsorge für Erhaltungsmaßnahmen können das Hausgeld erhöhen. Vergleichen Sie deshalb einzelne Positionen statt nur den Gesamtbetrag. Eine Erhöhung ist keine automatische Mieterhöhung; nicht umlagefähige Eigentümerkosten bleiben auch bei höheren Vorschüssen beim Vermieter.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 28 WEG – Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung ↗ · Gesetzesgesamtausgabe
- § 16 WEG – Kostenverteilung ↗ · Gesetzesgesamtausgabe
Redaktioneller Abgleich: . Maßgeblich ist die aktuelle Originalfassung. Alternativ ist die abgeglichene Gesetzesgesamtausgabe verlinkt.
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