Kurzantwort
Ein Privatverkauf kann passen, wenn Sie Zeit, Marktkenntnis und Erfahrung mit Unterlagen, Besichtigungen und Verhandlungen mitbringen. Ein Makler kann diese Aufgaben übernehmen und die Preisfindung sowie Interessentenauswahl unterstützen; dafür entstehen vereinbarte Kosten. Weder ein Maklerauftrag noch ein Privatverkauf garantiert einen bestimmten Erlös. Vergleichen Sie Leistungsumfang, Erreichbarkeit, Vermarktungskonzept, Laufzeit und Provision. Bei vermieteten, geerbten oder komplex belasteten Immobilien ist eine sorgfältige Abstimmung mit Notar und gegebenenfalls weiteren Fachleuten besonders wichtig.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 656c BGB – Makler für beide Parteien ↗ · Gesetzesgesamtausgabe
- § 311b BGB – Notarielle Beurkundung ↗
Redaktioneller Abgleich: . Maßgeblich ist die aktuelle Originalfassung. Alternativ ist die abgeglichene Gesetzesgesamtausgabe verlinkt.
Immobilienverkauf
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