Kurzantwort
Das hängt von Dachfläche, Verschattung, Investitionskosten, Ertrag und dem nutzbaren Eigenverbrauch ab. Bei Mehrfamilienhäusern beeinflusst das Betriebsmodell die Wirtschaftlichkeit erheblich: Allgemeinstromversorgung, Einspeisung, Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung haben unterschiedliche Anforderungen. Die Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ist kein vollständiger Ersatz für einen Reststromvertrag. Lassen Sie Varianten einschließlich Messung, Verwaltung und Wartung vergleichen. In einer WEG sind zusätzlich Beschluss, Kosten- und Nutzungsverteilung sowie eine mögliche Dachsanierung abzustimmen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 42b EnWG – Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ↗
- § 20 WEG – Bauliche Veränderungen ↗
- § 21 WEG – Kosten und Nutzungen ↗ · Gesetzesgesamtausgabe
Redaktioneller Abgleich: . Maßgeblich ist die aktuelle Originalfassung. Alternativ ist die abgeglichene Gesetzesgesamtausgabe verlinkt.
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